Friedhöfe und Umsatzsteuer, insbes. nach dem neuen § 2b UStG
 

Webinar 90 Minuten


Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, dem Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie dem neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Fast jede Gemeinde verfügt über Bestattungsplätze, die auch von den neuen Regelungen betroffen sein können. Unter Beachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen und auch ergangener Verwaltungsanweisungen wird die gesamte Friedhofstätigkeit unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dabei wird dargestellt, was künftig umsatzsteuerpflichtig ist und inwieweit Vorsteuern geltend gemacht werden können. Auf die einzelnen Leistungen des Friedhofs wird eingegangen.

 

Schwerpunkte

  • Rechtliche Grundlagen, bisherige Umsatzbesteuerung
  • Neues Umsatzsteuerrecht, insbes. § 2b UStG, Bedeutung für die Friedhöfe, Übergangsregelung
  • Unternehmereigenschaft, steuerbare Leistungen, Steuerbefreiungen
  • Hauptleistungen, Nebenleistungen
  • Steuerliche Betrachtung der einzelnen Leistungen
  • Besonderheiten bei der Grabpflege
  • Besondere Situation bei Überlassung an Dritte privat oder öff.-rechtl./kirchl. Träger

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der Finanzfachbereiche und der Friedhofsverwaltungen

Dozent

Walter Claaßen, StOAR a.D.

Termine
22.02.2024, 10.30 - 12.00 Uhr *)
22.08.2024, 10:30 - 12:00 Uhr *)
20.02.2025, 10:30 - 12:00 Uhr *)
21.08.2025, 10:30 - 12:00 Uhr *)

Veranstalter

*) Kommunales Bildungswerk / GIBT Colleg  >> Link >>.
 

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