Praxishilfe / Beratung
Insbesondere auf individueller Nachfrage aus einzelnen Kommunalverwaltungen bin ich auch mit praktischer Unterstützung tätig. Dabei arbeite ich als freier Mitarbeiter selbständig oder bei steuerlicher Beratung mit Steuerkanzleien zusammen. Gerade kleinere Verwaltungen fragen diese Leistung nach, da dort kaum die steuerliche Fachkompetenz zur Verfügung steht, um die anfallenden Fragen zu lösen.
Folgende Praxishilfen kann ich anbieten:
Workshop “Kommunale Steuerpraxis”
Dieser Workshop ist gedacht als Fortsetzung der Webinare (sh. unter “Seminare”), kann aber unabhängig davon in Anspruch genommen werden. Erst in der praktischen Arbeit ergeben sich dann doch immer wieder Fragen und Probleme, die in diesem Workshop besprochen und gelöst werden können. Vor allem in kleineren Gemeinden gibt es häufig niemanden, der den neuen Stelleninhaber einarbeiten kann. Eine Einarbeitung kann mit diesem Workshop gut unterstützt werden.
Der Workshop findet i.d.R. 1 x monatlich statt. Dauer jeweils ca. 1 - 1,5 Stunden, bedarfsabhängig auch kürzer oder länger. Die Vereinbarung kann individuell gestaltet werden und ist jederzeit zu sofort kündbar. Bis zu 5 Gemeinden können gleichzeitig in einer Gruppe teilnehmen. Dies spart Kosten. In diesem Zusammenhang informiere auch ich mich über die teilnehmenden Gemeinden und weise auch von mir aus auf besondere möglicherweise steuerrelevante Vorgänge hin.
Wissens-Detektion mit Handlungsempfehlungen
Dieses Angebot richtet sich an Mitarbeiter/innen in der Verwaltung, die fortan die steuerlichen Pflichten erfüllen sollen und nicht so recht wissen, wo sie mit ihrem steuerlichen Wissen stehen. Diese Leistung wird individuell telefonisch oder online gegen eine geringe Schutzgebühr durchgeführt, dauert ca. 30 – 60 Minuten. Der/Die Teilnehmer/in weiß danach, wie es um sein/ihr Wissen in den maßgeblichen Steuerrechtsgebieten bestellt ist, und was er/sie ggf. unternehmen könnte, um die Situation zu verbessern. Bei Interesse senden Sie mir bitte eine eMail.
Steuerliche Beratung zur Umstellung auf das geänderte Umsatzsteuerrecht
Die in den letzten Jahren erhaltenen und abgearbeiteten Aufträge betrafen in den meisten Fällen die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht durch Wegfall von § 2 Abs. 3 und den neuen § 2b UStG. Aber auch in anderen Situationen kann geholfen werden, z.B. bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art.
Der Vorteil bei mir ist, dass ich nicht nur die speziellen Steuerrechtskenntnisse mitbringe, sondern auch die Kommunalverwaltung „von innen“ kenne. Dadurch lassen sich die Sachverhalte, die Gestaltungsmöglichkeiten und die Rechtsfolgen relativ schnell erkennen und beurteilen, so dass die Kosten für die Beratung verhältnismäßig niedrig ausfallen. Die Beratung findet in Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien statt.
Falls Sie einen Bedarf für Ihre Verwaltung sehen, senden Sie mir bitte eine eMail. Wir können dann unverbindlich über die Möglichkeiten und die Kosten sprechen. Hinsichtlich Art und Umfang der Leistung bin ich sehr flexibel.