Gefahr für die interkommunale Zusammenarbeit durch neuen § 2b UStG
Webinar 120 Minuten
Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, dem Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie dem neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Fast jede Gemeinde, fast jeder Landkreis sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sind in der interkommunalen Zusammenarbeit involviert. Die Politik will diese fördern und hatte seinerzeit angekündigt, bei der Abfassung des § 2b UStG die Förderungswürdigkeit entsprechend zu berücksichtigen. Von dieser Absicht ist nicht viel übrig geblieben. Beistandsleistungen dieser Art werden zu einem großen Teil spätestens ab 01.01.2025 umsatzsteuerpflichtig werden. Finanziell kann dies erheblich zu Buche schlagen, zumal es sich vornehmlich um Dienstleistungen handelt und daher kaum abzugsfähige Vorsteuern geltend gemacht werden können. Um so wichtiger ist es nun, bestehende Verträge zu untersuchen in Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden oder zu verringern.
Schwerpunkte
Zielgruppe
Kämmerer, mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen in Kämmereien
Dozent
Walter Claaßen, StOAR a.D.
Termine
25.04.2024, 10.30 - 12.30 Uhr *)
28.11.2024, 10:30 - 12:30 Uhr *)
08.05.2025, 10:30 - 12:30 Uhr *)
25.11.2025, 10:30 - 12:30 Uhr *)
Veranstalter
*) Kommunales Bildungswerk / GIBT Colleg >> Link >>.